Die PASCHEN GmbH mit Sitz in Wadersloh hat am vergangenen Donnerstag beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Münster hat dem Eigenverwaltungsantrag zugestimmt. Das Unternehmen wird von den erfahrenen Insolvenz- und Sanierungsanwälten der Sozietät Dr. Ringstmeier & Kollegen, Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol und Rechtsanwalt Dr. Stefan Homann beraten und durch das Restrukturierungsverfahren geleitet. Ferner hat das Insolvenzgericht den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH aus Münster zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Grund der Antragstellung sind Liquiditätsengpässe, die im Verlauf eines bereits begonnenen, überwiegend erfolgreichen Sanierungs- und Restrukturierungskurses aufgetreten sind. Nach einer ersten Insolvenz im Januar 2015 wurde die PASCHEN GmbH als Auffanggesellschaft gegründet. In der Folge haben die Investoren ihre Pläne zur Revitalisierung der Marke intensiv weiterverfolgt und rund zwei Millionen Euro zusätzlich in die Entwicklung von neuen Produkten, die Optimierung der Fertigung sowie einen neuen Marktauftritt investiert. Der Neustart nach der Erstinsolvenz wurde durch den Verlust zweier Handelspartner erschwert. Dadurch fehlten zu Beginn maßgebliche Umsatzanteile, die erst mühsam zurückgewonnen werden mussten.
Zukunftsperspektiven ermöglichen
Im Rahmen der Eigenverwaltung wird das Unternehmen den umfassenden Restrukturierungsprozess fortsetzen. Um etwa den Vertriebsbereich nachhaltig zu stärken, wird beispielsweise die Prozessoptimierung konsequent fortgesetzt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Aufstellung eines soliden Finanzierungskonzeptes.
„In der Eigenverwaltung liegt die Chance das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen und die Traditionsmarke PASCHEN zu bewahren. Wenngleich eine zweite Insolvenz innerhalb eines Jahres sehr schwierige Ausgangsvoraussetzungen schafft, geben die ersten Signale aus dem Kreis der Kunden und Verbände Anlass zur Zuversicht“, so Rechtsanwalt Stefan Meyer von PLUTA. Der Geschäftsführer Frieder Löhrer ergänzt: „Es freut mich sehr, dass alle Beteiligten den eingeschlagenen Sanierungsweg nach Kräften unterstützen. Die Geschäftsführung wird von einer starken Mitarbeiterschaft unterstützt. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Unsere Kunden und Geschäftspartner können wie gewohnt auf die Qualität unserer Produkte vertrauen.“
Im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung wird eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Die Gehälter der Mitarbeiter sind damit über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die Mitarbeiter wurden vergangene Woche in einer ersten Betriebsversammlung über die Situation umfassend informiert. Die größte Herausforderung besteht in der Aufrechterhaltung der Liquidität. Dafür ist die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit der Factoringgesellschaft von existenzieller Bedeutung.
PASCHEN GmbH beantragt Eigenverwaltung – Sanierungskurs wird fortgesetzt
Insolvenzverwalter Buehler erreicht Lösung für Galerie Hotel am Autohof Himmelkron
Insolvenzverwalter Holger Christian Buehler von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat eine Nachfolgelösung für das Galerie Hotel am Autohof Himmelkron erzielt. Käufer des Erbbaurechts an dem Gebäude ist die Euro Rastpark GmbH & Co. KG aus Regensburg, die bereits im vergangenen Jahr den angrenzenden Autohof übernommen hat. Vorausgegangen waren umfangreiche Verhandlungen mit mehreren Investoren. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
„Der fortdauernde Einsatz hat sich ausgezahlt. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die optimale Lösung zu erzielen. Durch den Verkauf sind die Gebäude auf dem Areal nun in einer Hand, was ein Gesamtkonzept ermöglicht“, so Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Buehler.
Im Rahmen des Gesamtkonzepts wird die Euro Rastpark das Hotel eng an den Autohof anbinden und so die Synergien zwischen Hotel und Autohof nutzen. Eine Etage des dreigeschossigen Hotels soll möglicherweise in ein sogenanntes Boardinghouse umgewandelt werden. Diese Art des Beherbergungsbetriebs wendet sich zumeist an Nutzer, die ein Zimmer für einige Wochen benötigen. Die Zimmer der beiden weiteren Etagen werden modernisiert, um ein attraktives Übernachtungsangebot zu bieten.
Die Hotel-Gesellschaft Himmelkron KG musste 2013 Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Bayreuth bestimmte den Sanierungsexperten Buehler zum Insolvenzverwalter.
Keine Betriebsfortführung bei SCHUSTER-Karton – Betrieb läuft bis Ende August
Die Feinpappenwerk Gebr. Schuster GmbH & Co. KG muss ihren Geschäftsbetrieb zum 31. August 2016 einstellen. Die 115 Mitarbeiter wurden gestern Nachmittag im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Schließung informiert. Das Amtsgericht München eröffnete mit Beschluss vom 31. Mai 2016 das Insolvenzverfahren und bestellte Stephan Ammann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter. Im April hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet, Rechtsanwalt Ammann war seither vorläufiger Insolvenzverwalter der Gesellschaft, die auch unter dem Namen SCHUSTER-Karton bekannt ist.
In den vergangenen Wochen hielt der Verwalter gemeinsam mit seinem Team den Geschäftsbetrieb aufrecht und führte zugleich einen Investorenprozess durch. Trotz zahlreicher Gespräche gab es jedoch keinen Käufer für das Unternehmen, so dass die Betriebsstilllegung unvermeidlich war. Aufgrund des erheblichen Investitionsrückstaus der vergangenen Jahre ist ein dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb des Unternehmens nicht möglich.
Mit dem Betriebsrat wurden ein Interessenausgleich sowie ein Sozialplan abgeschlossen. Dieser sieht für alle Mitarbeiter eine Abfindung vor.
Der Betrieb wird bis Ende August aufrechterhalten. SCHUSTER-Karton plant, sämtliche bestehende Aufträge abzuarbeiten, sodass für die Kunden eine Ausproduktion garantiert ist. Auch neue Aufträge werden noch entgegengenommen, da die Bearbeitungszeit im Schnitt lediglich zehn Tage beträgt.
Das Feinpappenwerk fertigt aus Altpapier hochwertigen Karton. SCHUSTER-Karton wird unter anderem eingesetzt für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln, zur Produktion von Schachteln und Briefumschlägen, für die Verwendung in der Textilindustrie sowie für High-End-Applikationen in der Elektrogeräteindustrie.
Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes Dessolino wird fortgeführt
Mit Beschluss vom 1. Juni 2016 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreibers des Indoorspielplatzes Dessolino eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Sanierungsexperten Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.
Dr. Thiemann hat entschieden, dass der Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes weiter fortgeführt wird. Die bisherigen Öffnungszeiten und Angebote werden ebenfalls beibehalten. Der Insolvenzverwalter strebt vorrangig den Erhalt des Indoorspielplatzes auf dem denkmalgeschützten Brauereigelände durch Übertragung auf einen neuen Betreiber an. Dazu werden in den kommenden Wochen intensive Gespräche mit verschiedenen Interessenten geführt.
Erfolgreiche PLUTA-Konferenz zum internationalen Insolvenzrecht in Bremen
Am 31. Mai 2016 fand in Bremen eine Vortragsveranstaltung der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum internationalen Insolvenzrecht statt. Im Großen Saal des altehrwürdigen Haus Schütting, dem Haus der Handelskammer Bremen, informierten die PLUTA-Experten Dr. Christian Kaufmann, Ivo-Meinert Willrodt, Dr. Joaquim Sarrate und Prof. Alessandro P. Scarso über Neuerungen im europäischen Insolvenzrecht. Neben Insolvenzrichtern und Rechtspflegern waren auch Insolvenzverwalter, Berater und Vertreter von Banken Gäste der Veranstaltung.
Dr. Christian Kaufmann, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassungen in Bremen und Oldenburg, erläuterte, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen im europäischen Insolvenzrecht für Unternehmen sowie deren Gläubiger haben.
Hintergrund ist die Neufassung der EuInsVO, die vor knapp einem Jahr im Juni 2015 in Kraft getreten ist und die bisher geltende Fassung ersetzt. Die Neufassung, die neben einer Einschränkung des sogenannten forum shopping zahlreiche weitere Änderungen gebracht hat, wird auf Insolvenzverfahren Anwendung finden, die nach dem 26. Juni 2017 eröffnet werden. Bis dahin gilt das alte Recht weiter.
Kaufmann erklärte: „Eine Verlegung des COMI (centre of main interest), also des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen, in einen anderen Staat, um das dort geltende Insolvenzrecht zu nutzen (forum shopping), bleibt auch nach der Reform weiterhin möglich. Allerdings erfordert eine derartige Verlegung des COMI gegebenenfalls eine ausdrückliche Unterrichtung der Gläubiger, wenn sichergestellt werden soll, dass die Verlegung des COMI auch wirkt.“ Eine Sitzverlegung bei einer Gesellschaft allein ist regelmäßig nicht ausreichend. „Jedenfalls eine Sitzverlegung in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag ist nunmehr in jedem Fall unbeachtlich; insoweit wurde eine Sperrfrist eingeführt. Für Selbständige und Verbraucher wurde ebenfalls eine Sperrfrist eingeführt, die 3 bzw. 6 Monate beträgt.“
Weiterhin möglich bleibt eine Restrukturierung im Rahmen eines scheme of arrangement nach englischem Recht, wenn das Unternehmen einen hinreichenden Bezug (sufficient connection) zu Großbritannien hat. „Die britischen schemes of arrangement unterfallen auch nach der Neufassung nicht der EuInsVO, da sie von den Briten bewusst nicht in den Anhang A zur EuInsVO aufgenommen worden sind.“
Für Gläubiger eines Unternehmens, das seinen COMI in einen anderen Staat verlegt hat, wird die Beantragung eines Sekundärinsolvenzverfahrens, also eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens in dem Staat der Gläubiger, erschwert. Damit soll das Blockadepotenzial lokaler Gläubiger reduziert werden.
Kooperationspflichten im Insolvenzverfahren
Ivo-Meinert Willrodt, Prokurist der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassung in Regensburg, referierte über die Kooperationspflichten zwischen den Beteiligten im Insolvenzverfahren, namentlich den Insolvenzgerichten untereinander, den Verwaltern untereinander und zwischen Verwaltern und Gerichten.
Willrodt, bei PLUTA zudem verantwortlich für das internationale Geschäft und die Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk BTG Global Advisory, erklärte: „In Zukunft wird es in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren mehr Kommunikation, insbesondere auch zwischen den Gerichten, geben“. Im angloamerikanischen Bereich ist dies heute schon gängige Praxis. „Der amerikanische oder englische Richter ruft seinen ausländischen Kollegen an, wenn es ein Problem gibt. Dies wird auch auf deutsche Gerichte zukommen.“
Die Neufassung der EuInsVO verpflichtet nämlich künftig auch die Gerichte zur Kooperation untereinander. In der bisherigen EuInsVO waren Kooperationspflichten nur für die Insolvenzverwalter – also den Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens am Sitz des COMI und der Verwalter der Sekundärinsolvenzverfahren – gesetzlich normiert.
Die Neuregelungen basieren auf den Global Principles for Cooperation in International Insolvency Cases sowie den EU Cross-Boarder Insolvency Court-to-Court Cooperation Principles and Guidelines, bei denen es sich nicht um gesetzliche Regelungen handelt, sondern um Empfehlungen zum Umgang der Gerichte miteinander. Willrodt erläuterte anhand von Praxisfällen, was hiernach erlaubt ist, und was nicht.
Durchsetzung von Vermögenswerten in Spanien und Italien
Nach einem jeweils kurzen Überblick über das jeweilige nationale Insolvenzrecht gaben Dr. Joaquim Sarrate, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassung in Barcelona, sowie Prof. Alessandro P. Scarso, Leiter der PLUTA-Niederlassung in Mailand, Praxistipps zur Verwertung von Vermögenswerten in Spanien bzw. Italien, insbesondere hinsichtlich der Verwertung von Immobilien und Beteiligungen sowie zur Durchsetzung von Forderungen.
Bei der Verwertung von Beteiligungen eines Unternehmens in Spanien sei zunächst erforderlich, zu ermitteln, wie hoch die Beteiligung ist und wer die anderen Gesellschafter sind. „Daher ist es wichtig, das Gesellschafterbuch zu verlangen, weil die Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen sind, ihnen aber oft ein Vorkaufsrecht zusteht“. Das Gesellschafterbuch müsse man beim Geschäftsführer anfordern. „Wichtig zu wissen ist, dass die Geschäftsführertätigkeit unter Umständen auch durch das insolvente deutsche Unternehmen ausgeübt wird. In Spanien können nämlich auch juristische Personen Geschäftsführer einer Gesellschaft sein“, erläuterte Sarrate weiter. Für die deutsche Gesellschaft können dadurch Haftungsrisiken bestehen.
Bei der Sicherung von Grundstücken sei insbesondere eine schnelle Eintragung des Insolvenzverfahrens im Grundbuch zu veranlassen „Erforderlich ist hierfür eine gute Kommunikation mit den Registerbeamten. Diese gelingt aber nur, wenn sie jemanden vor Ort in Spanien haben, der das übernimmt“, so Sarrate. Bei Miteigentumsanteilen sei häufig die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft erforderlich. Sarrate erläuterte, wie dies nach spanischem Recht erfolgt.
Sarrate wies daraufhin, dass bei der Durchsetzung von Forderungen zunächst wie in Deutschland das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren zu unterscheiden seien. Hilfreich sei stets zunächst eine Bonitätsprüfung. „Als besonders vorteilhaft erweist sich das Servicio de Indices. Hierbei handelt es sich um eine Registeranfrage, welche Auskunft über sämtliche Eigentumsrechte des Schuldners an Immobilien in Spanien gibt“, so Sarrate. Hilfreich bei der Durchsetzung von Forderungen sei auch das sog. Burofax. „Hiermit wird nicht nur wie beim Einschreiben die Zustellung beweissicher dokumentiert, sondern auch der Inhalt des Schreibens.“ Bei der gerichtlichen Durchsetzung sei zu beachten, dass anders als im deutschen Recht eine Vollstreckungsklage zu erheben sei. „In diesem Rahmen sind dem Richter die bekannten Vermögenswerte des Schuldners zu nennen. Darüber hinaus kann aber auch die gerichtliche Ermittlung von Vermögenswerten beantragt werden“, so Sarrate weiter.
In seinem kurzen Überblick über das spanische Insolvenzrecht hob Sarrate die Möglichkeit der Bestellung einer juristischen Person zum Insolvenzverwalter hervor – ein Thema, das zuletzt kontrovers in Deutschland diskutiert worden ist. Unlängst hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis in Deutschland, ausschließlich natürliche Personen zu Insolvenzverwaltern zu bestellen, bestätigt. Sarrate wies ferner auf die Konzentration bei den Insolvenzgerichten in Spanien hin. Auch in Deutschland wird immer wieder die Konzentration der Insolvenzgerichte gefordert, was jedoch in manchen Bundesländern an deren Widerstand scheitere.
Besonderheiten in Italien
In seiner Einführung in das italienische Insolvenzrecht hob Prof. Alessandro P. Scarso die Schwierigkeiten hervor, die durch das Fehlen einer expliziten Insolvenzantragspflicht für die Sanierung von Unternehmen bestünden. „Insolvenzverschleppung ist in Italien mehr noch als in Deutschland an der Tagesordnung. Oft vergehen mehrere Jahre, bis es zur Insolvenzantragstellung kommt.“
Scarso stellte weiter die verschiedenen Formen von vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren in Italien dar. Über die Notwendigkeit der Einführung eines derartigen Verfahrens wurde in Deutschland lange Zeit diskutiert. Angesichts der zu erwartenden Vorgaben aus Brüssel wird es ein solches Verfahren in absehbarer Zeit auch in Deutschland geben. In welcher Form genau ist derzeit Gegenstand eines intensiven wissenschaftlichen Diskurses.
Interessant sei, so Scarso, dass unter bestimmten Voraussetzungen Investoren, die sich im Rahmen eines solchen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Italien an dem Unternehmen beteiligen wollten, bis zu 80 % der gegebenen Gelder in einem späteren Anschlusskonkurs, also wenn die Sanierung später fehlschlägt, vorrangig zurückerhielten. „Dies steigert die Bereitschaft für Investoren, bei kriselnden Unternehmen einzusteigen“, so Scarso weiter.
Im Hinblick auf die Durchsetzung von Forderungen wies Scarso daraufhin, dass anders als nach deutschen Recht es keiner besonderen Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung bedürfe. „Ausreichend ist ein formelles Schreiben, in dem der Gläubiger sein Recht erwähnt und unter anderem mitteilt, dass das Schreiben die Verjährung unterbricht.“ Zum Abschluss ging Scarso noch auf die Besonderheiten der Anerkennung von Eigentumsvorbehalten in Italien ein.
PLUTA jetzt mit Netzwerkpartner in Südafrika
Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH verfügt mit Matuson & Associates nunmehr über einen kompetenten Partner in Südafrika. Mit eigenen ausländischen Niederlassungen in Italien, Spanien und Polen und der Zusammenarbeit innerhalb des BTG Global Advisory Netzwerks ist PLUTA seit vielen Jahren grenzüberschreitend tätig. Neben Europa, Amerika, Asien und Australien hat PLUTA jetzt auch einen BTG-Partner auf dem afrikanischen Kontinent rund um die Themen Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung. Unternehmen, die eine Interessenvertretung in Südafrika suchen, haben damit einen Ansprechpartner vor Ort und profitieren von der reibungslosen Zusammenarbeit des länderübergreifenden Netzwerks. Der Hauptsitz der Kanzlei Matuson & Associates befindet sich im südafrikanischen Johannesburg.
Die Gesellschaft wurde 2009 gegründet und gehört zu den bedeutendsten südafrikanischen Spezialisten auf dem Gebiet der Sanierung und Restrukturierung. Vor allem in den Bereichen Einzelhandel und Automotive sowie auf dem Immobilien- und Rohstoffsektor kann Matuson & Associates auf zahlreiche erfolgreiche Fälle zurückblicken. Insgesamt schließt sich mit der Kanzlei das neunte Mitglied dem internationalen Netzwerk BTG Global Advisory an.
PLUTA-Sanierungsexperte Kahnt ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Gellertstadt Bäckerei
Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 20. Juni 2016 Stefan Kahnt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gellertstadt Bäckerei GmbH bestellt.
Die Bäckerei mit Sitz in Hainichen beschäftigt über 130 Mitarbeiter und betreibt insgesamt 28 Filialen in Sachsen und Thüringen. Gemeinsam mit seinem Team konnte sich Kahnt einen ersten Überblick über die Lage der Bäckerei verschaffen. Der PLUTA-Anwalt sagt: „Der Geschäftsbetrieb wird an allen Standorten vollumfänglich fortgeführt. Die Kunden können weiter einkaufen und auf die bewährt hohe Qualität der Backwaren vertrauen.“ Ziel der Insolvenzverwaltung ist es, dem Traditionsunternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Kahnt leitete bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege. Das sogenannte Insolvenzgeld sichert die Löhne und Gehälter der Beschäftigten für die Dauer von drei Monaten. Die Bäckerei beschäftigt derzeit über 130 Mitarbeiter.
Das Unternehmen ist ein traditioneller Backwarenhersteller aus der Gellertstadt Hainichen. Seit mehr als 50 Jahren setzen die Bäcker ihr handwerkliches Können ein, um Backwaren unter Verwendung hochwertiger Rohstoffe für die Kunden zu produzieren. Die Gellertstadt Bäckerei wird vom Dresdner Rechtsanwalt Thomas Mulansky von der Zwade Mulansky Rechtsanwälte GmbH beraten.
Die Bäckerei betreibt insgesamt 28 Filialen in folgenden 21 Ortschaften: Hainichen, Altenberg, Bannewitz, Bürgel, Chemnitz, Dresden, Eisenberg, Gera, Geringswalde, Glashütte, Jena, Lauchhammer, Leipzig, Limbach-Oberfrohna, Magdala, Meißen, Mittweida, Oederan, Radebeul, Stadtroda und Waldheim.
Sanierungsexperten sehen gute Zukunftschancen für die Hock Gruppe
Die zuständigen Amtsgerichte haben mit Beschluss vom 1. Juli die Insolvenzverfahren der Gesellschaften der Hock Gruppe planmäßig eröffnet. Die Insolvenzverwalter führen den Geschäftsbetrieb der sechs operativ tätigen Hock-Gesellschaften in vollem Umfang weiter und sehen gute Perspektiven für den Automobil- und Elektroindustrie-Zulieferer. Zugleich setzen die Sanierungsexperten Michael Pluta, Dr. Stephan Thiemann, Stephan Ammann und Florian Schiller von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie Dr. Jan Markus Plathner von Brinkmann & Partner die Restrukturierung der Hock Gesellschaften fort und führen derzeit aussichtsreiche Investorengespräche. Zur Koordinierung des M&A-Prozesses haben die Verwalter das Team von hww um Fachmann Burkhard Jung beauftragt. Ziel der Insolvenzverwalter ist es, eine nachhaltige Lösung für alle Gesellschaften und die Mitarbeiter zu erzielen.
Die Finanzierung der Unternehmen ist gesichert. Trotz der laufenden Verfahren gelang es den Verwaltern und ihren Teams, nahezu alle wichtigen Kunden zu halten. Alle Kunden werden pünktlich beliefert. Angesichts der Auftragslage und der Unterstützung durch die Lieferanten und die Kunden mussten keine Kündigungen ausgesprochen werden. Einzelne Gesellschaften stellen derzeit sogar gezielt Mitarbeiter ein.
Der Sanierungsexperte Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde zum Insolvenzverwalter der Hock Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart bestellt. Dr. Stephan Thiemann von PLUTA ist Insolvenzverwalter der Hock Sachsen GmbH sowie der Werkzeugbau Weigel GmbH aus Grünhain-Beierfeld in Sachsen. Bei der Dressel + Höfner GmbH & Co. KG aus Neustadt in Oberfranken wurde PLUTA-Anwalt Stephan Ammann zum Insolvenzverwalter bestellt. Insolvenzverwalter der Hock GmbH in Schönwald im Schwarzwald ist Florian Schiller von PLUTA. Bei der b.s.u. biebertaler stanz- und umformtechnik GmbH aus dem hessischen Biebertal ist Dr. Jan Markus Plathner von Brinkmann & Partner als Insolvenzverwalter tätig. Des Weiteren wurden die Insolvenzverfahren für die beiden Verwaltungsgesellschaften eröffnet.
Anfang Mai musste die Hock Gruppe für acht Gesellschaften Insolvenzanträge stellen. Die Zuliefer-Gruppe für die Automobil- und Elektroindustrie beschäftigt aktuell über 800 Mitarbeiter an fünf Standorten in Deutschland und einem Standort in Rumänien. Die ausländische Gesellschaft ist nicht von der Insolvenz betroffen.
Seit über 65 Jahren ist die international agierende Unternehmensgruppe ein Zulieferer für den Automobilbau und die Elektroindustrie. Die Hock Gruppe fertigt insbesondere Teile aus Blech, Kunststoff und Metallpulverspritzguss für namhafte Kunden. In der Branche ist das Unternehmen bekannt für seine hohe Qualität und das Know-how.
Sanierungsexperte Ivo-Meinert Willrodt erzielt Investorenlösung für GABO:mi
Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat eine Nachfolgelösung für die GABO:mi Gesellschaft für Ablauforganisation :milliarium mbH & Co. KG erzielt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 übernimmt die französische ARTTIC S.A.S. das Unternehmen im Wege einer übertragenden Sanierung. ARTTIC ist ein Mitbewerber, so dass sich durch die Investorenlösung auch Synergieeffekte realisieren lassen. Durch die Übernahme können alle 21 Arbeitsplätze gesichert werden.
In den vergangenen Monaten führte Willrodt mit seinem Team die Gesellschaft fort. GABO:mi ist auf das Management von EU-geförderten Verbundforschungsprojekten spezialisiert. Im Auftrag des jeweiligen Forschungsprojekts unterstützt GABO:mi als Projektmanagement-Partner die Antragstellung, die Vertragsverhandlungen, die Finanzverwaltung, die Berichterstattung an die Europäische Kommission sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft ist in diesem Bereich in Deutschland Marktführer. Sie betreute bislang 39 Forschungsprojekte mit Fördervolumina in Höhe von insgesamt rund 300 Millionen Euro.
„Ich freue mich, dass wir eine tragfähige Zukunftslösung realisieren konnten. Die Verhandlungen waren ausgesprochen komplex, da neben nationalen Institutionen auch auf europäischer Ebene verhandelt werden musste. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern, die in dieser herausfordernden Übergangsphase dem Unternehmen die Treue gehalten haben. Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen“, so der PLUTA-Experte Willrodt.
GABO:mi hatte Ende April beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom heutigen Tage wurde das Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet.
Insolvenzverwalter Möllen verkauft Tanklager der Viktoriagruppe in Krailling
Insolvenzverwalter Mirko Möllen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH konnte trotz schwieriger Bedingungen das Tanklager der Viktoriagruppe in Krailling verkaufen. Erwerberin ist die neu gegründete Krailling Oils Development GmbH mit Sitz in Pullach. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Der Kaufvertrag beinhaltet ein befristetes Rücktrittsrecht, welches dem Insolvenzverwalter ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch bessere Konditionen zu realisieren.
Anfang Februar 2015 hatte das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viktoriagruppe Aktiengesellschaft eröffnet und Rechtsanwalt Mirko Möllen zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Viktoriagruppe Aktiengesellschaft ist Eigentümerin eines Tanklagers zwischen Krailling und Germering. Das Unternehmen lagert dort u.a. Erdöl für den tschechischen Staat.
Die Krailling Oils Development GmbH hat sich vertraglich dazu verpflichtet, das gelagerte Erdöl an die Tschechische Republik auszuliefern. Details über den Abtransport haben die Käuferin und die Tschechische Republik vereinbart. Der Insolvenzverwalter hat sich jedoch etwaige Ansprüche am auszulagernden Erdöl vorbehalten. Die Eigentumsfrage am Erdöl ist weiter streitig und bleibt von der Auslagerung unberührt.
Die Krailling Oils Development GmbH gehört einem tschechischen Unternehmer aus der Ölbranche, der über eine andere Gesellschaft bereits das Tanklager der Viktoriagruppe in Chlumec in Tschechien vom Insolvenzverwalter erworben hat.
Insolvenzverwalter Mirko Möllen erklärt: „Mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag haben wir unter schwierigsten Rahmenbedingungen eine sehr gute Lösung und einen wichtigen Schritt im laufenden Insolvenzverfahren erzielt. Jetzt gilt es, den Kaufvertrag noch bis zur endgültigen Eigentumsübertragung auf den Käufer umzusetzen.“
Sanierungsexperte Pluta verkauft Wäscherei Tetkov
Insolvenzverwalter Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat mit Wirkung zum 1. Juli 2016 den Geschäftsbetrieb der Wäscherei Tetkov an die neu gegründete Wäscherei Oberschwaben GmbH verkauft. Alle 28 Mitarbeiter wurden vom Erwerber übernommen.
Im August 2015 musste die traditionsreiche Wäscherei aus Bad Buchau in Oberschwaben Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Ravensburg eröffnete Anfang Oktober 2015 das Insolvenzverfahren und bestellte Pluta zum Insolvenzverwalter. Seither führte der Sanierungsexperte den Geschäftbetrieb erfolgreich fort und erzielte knapp ein Jahr nach dem Insolvenzantrag eine Investorenlösung für die Wäscherei. Unterstützt wurde Pluta in dieser Zeit von Dipl.-Kaufmann Andreas Hummel.
Ursache für den Insolvenzantrag waren defizitäre Geschäftsjahre von 2010 bis 2014, eine angehäufte Schuldenlast sowie eine ungelöste Nachfolgeregelung. Vor der Insolvenz hatte der Betrieb allerdings wichtige Verbesserungsprozesse eingeleitet, auf die das PLUTA-Team aufsetzen konnte. Die Sanierungsexperten konnten den Geschäftsbetrieb vollumfänglich aufrechterhalten und die Industriewäscherei profitabel weiter führen.
Das 1957 gegründete mittelständische Unternehmen wäscht für die Kunden täglich mehrere Tonnen Wäsche. Neueste technologische Verfahren und Maschinen ermöglichen eine optimale, umweltverträgliche und effiziente Reinigung der Textilien. Zu den Kunden zählen Unternehmen aus der Hotellerie und Gastronomie sowie Senioren- und Pflegeeinrichtungen und Industriebetriebe mit Berufsbekleidung. Sämtliche Kundenaufträge werden nun von der Wäscherei Oberschwaben GmbH übernommen.
Insolvenzverwalter Pluta erklärt: „Dieses Verfahren ist ein gutes Beispiel, dass eine Insolvenz keinesfalls das Ende eines Unternehmens bedeuten muss. Für den Betrieb und die Mitarbeiter konnten wir einen Neuanfang ermöglichen. Die Investorenlösung ist für alle Beteiligten das optimale Ergebnis. Auch die Gläubiger können sich freuen, da sie mit einer überdurchschnittlich hohen Quote rechnen können.“
Aussichtsreiche Investorengespräche bei pbp Preissinger
Die pbp Preissinger GmbH & Co. KG kann ihre Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung planmäßig fortsetzen. Das Amtsgericht Bamberg hat den Antrag des Unternehmens vom April auf Eigenverwaltung bestätigt und das Hauptverfahren am 1. Juli 2016 eröffnet. Das 1985 gegründete Unternehmen ist Spezialist und Komplettanbieter für Stromschienensysteme. Zum Kundenstamm zählen große Industriekonzerne aus Europa, Amerika und Asien.
Im Rahmen der Eigenverwaltung setzt das Unternehmen gemeinsam mit dem erfahrenen Sanierungsexperten Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie dem Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von der CONSABIS GmbH einen umfassenden Restrukturierungsprozess um. Zu den Maßnahmen zählen Prozessoptimierungen, die Stärkung des Vertriebs sowie Kosteneinsparungen und Bestandsreduzierung. Sachwalter ist Rechtsanwalt Robert Wartenberg von Raab & Kollegen Rechtsanwälte, der das Verfahren überwacht.
„Der Geschäftsbetrieb läuft gut. Unsere Kunden und Geschäftspartner halten uns die Treue. Daher können wir in dem laufenden Verfahren optimistisch in die Zukunft blicken“, erklärt Geschäftsführer Stefan Preissinger.
In den vergangenen Monaten konnte pbp Preissinger bestehende Aufträge sichern und neue Projektierungsaufträge gewinnen. Zudem gelang es dem Unternehmen, alle wichtigen Kunden zu halten. Angesichts dieser erfreulichen Entwicklung mussten auch keine Kündigungen ausgesprochen werden.
Derweil hat das Unternehmen einen Investorenprozess in die Wege geleitet. „Wir führen aussichtsreiche Gespräche mit mehreren Interessenten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen und die Mitarbeiter unter anderem durch weiteren Ausbau der Marktposition und strategischer Vervollständigung des angebotenen Leistungsprofils“, so Markus Urrutia von CONSABIS. Begleitet wird der M&A-Prozess von den Spezialisten von Concentro.
Sanierungsexperte Thurm verkauft Autohändler aus Bad Salzdetfurth an Feddersen Automobile Service
Insolvenzverwalter Ingo Thurm von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat den Geschäftsbetrieb der Wiegand Automobile GmbH aus Bad Salzdetfurth veräußert. Die Feddersen Automobile Service GmbH übernimmt mit Wirkung zum 1. August 2016 den Geschäftsbetrieb des Gebrauchtwagenhändlers. Damit bleiben die Arbeitsplätze von 27 Mitarbeitern, darunter vier Auszubildenden, erhalten.
Die 2005 gegründete Wiegand Automobile GmbH musste im April 2016 aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hildesheim ordnete daraufhin die vorläufige Verwaltung an und bestellte Ingo Thurm zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Am 1. Juli 2016 wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Thurm zum Insolvenzverwalter bestellt.
Auch nach dem Insolvenzantrag wurde der Betrieb vollumfänglich aufrechterhalten. Vorhandene Aufträge wurden abgearbeitet und neue Aufträge gewonnen. Zugleich führte Thurm einen Investorenprozess durch. Seit Verfahrenseröffnung führt der PLUTA-Sanierungsexperte den Geschäftsbetrieb. Ab August übernimmt dann die neu gegründete Feddersen Automobile Service GmbH den Handel mit Kraftfahrzeugen und den Betrieb der Reparaturwerkstatt. Feddersen hat zugleich auch das Betriebsgrundstück erworben, das nicht zum Vermögen des insolventen Unternehmens gehörte. Die Feddersen Automobile Gruppe betreibt bereits in Gronau seit 1988 und in Alfeld seit 2002 mit 63 Mitarbeitern den Vertrieb für Volkswagen PKW sowie Nutzfahrzeuge und Service für Audi und Skoda. Auch der Standort Bad Salzdetfurth wird zukünftig ein Volkswagen Standort bleiben.
Wiegand Automobile war spezialisiert auf Fahrzeuge der Marke Volkswagen und war Servicepartner für PKW und Nutzfahrzeuge dieser Marke. Hervorzuheben ist das konstruktive Verhalten von Volkswagen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Ingo Thurm erklärt: „Die intensiven Verhandlungen der vergangenen Wochen haben sich ausgezahlt. Mit der Investorenlösung erreichen wir die beste Lösung für den Autohändler.“
PLUTA-Gesellschaft in Spanien ist Insolvenzverwalter der Grupo Inmobiliario Alvi Corp
Die PLUTA Abogados y Administradores Concursales, S.L.P. wurde im Juni vom Handelsgericht Nr. 6 in Madrid zum Insolvenzverwalter der Grupo Inmobiliario Alvi Corp, S.L. und deren zwei Tochtergesellschaften ernannt.
In Spanien können Rechtsanwaltsgesellschaften als Insolvenzverwalter bestellt werden, was in Deutschland bislang nicht möglich ist. Áticus Ocaña, der PLUTA-Geschäftsführer in Madrid, übernimmt die Bearbeitung der Verfahren.
Die Vermögenswerte der Grupo Inmobiliario Alvi Corp mit Sitz in Madrid belaufen sich nach Unternehmensangaben auf rund 50 Millionen Euro. Die Unternehmensgruppe gehört damit zu den drei Gesellschaften mit den höchsten Vermögenswerten, die im ersten Halbjahr 2016 ein Insolvenzverfahren in der Region Madrid beantragt haben.
Die Grupo Inmobiliario Alvi Corp ist eine Holdinggesellschaft, die auf die Beteiligung an anderen Unternehmen der Immobilienbranche spezialisiert ist. Die Gruppe hat insgesamt neun Tochtergesellschaften.
Keine Investorenlösung bei Paschen möglich
Trotz intensiver Bemühungen konnte für die PASCHEN GmbH mit Sitz in Wadersloh keine Investorenlösung erreicht werden. Ursache ist der kurzfristige Rückzug eines Finanzierungspartners. PASCHEN muss daher seinen Geschäftsbetrieb in den kommenden Wochen einstellen. Die 96 Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Schließung informiert.
Die Übernahme des Geschäftsbetriebs war ursprünglich für den 1. August geplant. Die Produktion sollte am Standort Wadersloh ebenso erhalten bleiben wie die Arbeitsplätze. In intensiven Verhandlungen konnte eine Einigung über einen Interessenausgleich sowie über einen Sozialplan erzielt werden. Aufgrund der kurzfristigen Absage des Finanzierungspartners fehlte jedoch ein zentraler Baustein für eine tragfähige Gesamtlösung. Eine alternative Fortführungslösung war nicht möglich, da es keine weiteren potenziellen Investoren gab.
Das Amtsgericht Münster hat deswegen zum 1. August das Verfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren überführt und den bisherigen Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter bestellt. Während der Eigenverwaltung wurde das Unternehmen von Dr. Stefan Homann von der Sozietät Dr. Ringstmeier & Kollegen beraten.
Sämtliche bestehende Aufträge werden abgearbeitet, sodass für die Kunden eine Ausproduktion garantiert ist. Die vorliegenden Aufträge werden dabei professionell und in enger Abstimmung mit den Kunden ausgeführt.
„Trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten konnte leider keine Fortführungslösung erreicht werden. Vor allem schmerzt der Verlust der Arbeitsplätze. Sowohl die engagierten Mitarbeiter als auch der Geschäftsführer hätten es verdient, für ihren Einsatz belohnt zu werden. Mein Dank gilt auch dem Betriebsrat, der sich ebenfalls intensiv engagiert hat“, so Rechtsanwalt Stefan Meyer.
Mehrere Interessenten für die Gellertstadt Bäckerei
Sanierungsexperte Stefan Kahnt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH führt derzeit einen Investorenprozess für die Gellertstadt Bäckerei GmbH durch. Er hat bereits erste Angebote von mehreren potenziellen Investoren vorliegen. In den nächsten Tagen und Wochen werden Verhandlungen stattfinden, um zeitnah eine Nachfolgelösung für die Traditionsbäckerei zu ermöglichen.
Mit Beschluss vom 1. August 2016 hat das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet und Stefan Kahnt zum Insolvenzverwalter der Gellertstadt Bäckerei bestellt. Gemeinsam mit seinem Team führt der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb weiter. Zugleich setzt der Sanierungsexperte notwendige Restrukturierungsmaßnahmen um. So mussten sieben von insgesamt 28 Filialen zum 1. August 2016 geschlossen werden, weil sie nicht wirtschaftlich zu betreiben sind. Davon betroffen sind die Filialen in Bannewitz, Cottbus, Gera, Glashütte, Lauchhammer, Magdala und Schwarzheide. Insgesamt musste 13 Mitarbeitern gekündigt werden.
In den anderen 21 Filialen in Sachsen und Thüringen läuft der Betrieb vollumfänglich fort. Die Kunden können dort weiter einkaufen und auf die bewährt hohe Qualität der Backwaren vertrauen. Für die Bäckerei mit Sitz in Hainichen arbeiten derzeit 95 Mitarbeiter. Von den ursprünglich 130 Mitarbeitern haben einige Beschäftigte das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen; zudem sind befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgelaufen.
PLUTA-Anwalt Stefan Kahnt sagt: „Die Verkleinerung des Filialnetzes ist ein schwieriger, aber notwendiger Schritt der Restrukturierung. Der Geschäftsbetrieb läuft an 21 Standorten weiter. Jetzt geht es darum, einen Käufer für die Bäckerei zu finden. Derzeit führen wir aussichtsreiche Gespräche mit Investoren.“ Ziel der Insolvenzverwaltung ist es, dem Traditionsunternehmen und den Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.
Im Juni musste das Unternehmen aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Chemnitz hatte daraufhin Stefan Kahnt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gellertstadt Bäckerei GmbH bestellt. Das Unternehmen ist ein traditioneller Backwarenhersteller aus der Gellertstadt Hainichen. Seit mehr als 50 Jahren setzen die Bäcker ihr handwerkliches Können ein, um Backwaren unter Verwendung hochwertiger Rohstoffe für die Kunden zu produzieren. Die Bäckerei betreibt insgesamt 21 Filialen in folgenden Ortschaften: Hainichen, Altenberg, Bürgel, Chemnitz, Dresden, Eisenberg, Jena, Leipzig, Limbach-Oberfrohna, Meißen, Mittweida, Oederan, Radebeul, Stadtroda und Waldheim.
Sanierungsexperte Gutmann findet Investor für ggp Schaltungen
Insolvenzverwalter Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat für die ggp Schaltungen GmbH eine Investorenlösung erzielt. Nach sieben Monaten Betriebsfortführung verkaufte er den Geschäftsbetrieb an den amerikanischen Investor AIAC. Der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf bereits zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeskartellamtes wird der Erwerb durch die neu gegründete ggp Electronics GmbH im September abgeschlossen. 100 Arbeitsplätze bleiben damit erhalten.
Die AIAC (American Industrial Acquisition Corporation) ist eine amerikanische private Industrieholding, die in unterschiedliche Branchen und Technologieunternehmen investiert. Diese hat bereits die Unternehmen Schoeller Electronics im Mai sowie Hans Brockstedt Leiterplattenschnelldienst im Juli dieses Jahres erworben und möchte ihre Position auf dem Leiterplattenmarkt in Deutschland und Europa weiter stärken.
„Wir haben eine sehr gute Lösung gefunden. Ich freue mich, dass wir dem Unternehmen einen nahtlosen Übergang ermöglichen. Durch den Verkauf stellen wir sicher, dass das vorhandene Know-how nicht verloren geht“, so der PLUTA-Experte Gutmann. Unterstützt wurde er in den vergangenen Monaten von Diplomökonom Jürgen Schendel und Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth. Den Investorenprozess begleitete Henning Graw von Rödl & Partner.
Thomas Peters, Geschäftsführer der ggp Schaltungen, erklärt: „Unsere Belegschaft hat in den vergangenen Monaten hervorragend mitgearbeitet. Unsere gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt, da ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten bleibt. Zugleich danken wir den Kunden, die uns die Treue hielten. Im Verbund mit den beiden anderen Leiterplattenherstellern sind wir für die Zukunft noch besser aufgestellt. Mit AIAC haben wir nun einen finanzstarken Investor, um das Unternehmen in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.“
ggp Schaltungen aus dem niedersächsischen Osterode am Harz stellt Leiterplatten mit der hochpräzisen LDI-Technologie (Laser-Direct-Imaging) für zahlreiche Kunden insbesondere im deutschsprachigen Raum her. Das Angebotsspektrum reicht von der einseitigen Leiterplatte bis hin zum hochkomplexen HDI-Multilayer. Im Geschäftsjahr 2015 erzielte der Betrieb einen Umsatz in Höhe von rund 13 Millionen Euro.
Das Unternehmen musste im Januar Insolvenz anmelden, im März wurde das Verfahren eröffnet und Gutmann zum Insolvenzverwalter bestellt. Seither konnten Gutmann und sein Team alle wichtigen Kunden und Lieferanten halten. Sie führten zudem einen Investorenprozess durch, der nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
DECON Verbundstoff beabsichtigt Sanierung im Insolvenzverfahren
Die DECON Verbundstoff GmbH & Co. KG mit Sitz in Horstmar hat am 8. August 2016 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Münster bestellte mit Beschluss vom 11. August 2016 den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Ein wesentlicher Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft sind unerwartete Liquiditätsengpässe, die trotz der vor Monaten eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen in die Insolvenzantragstellung mündeten. Die Sanierung des Kunststoffspezialisten soll nunmehr im Insolvenzverfahren umgesetzt werden.
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird unter Mitwirkung und mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an dem Standort in Horstmar uneingeschränkt fortgeführt. Sämtliche 30 Mitarbeiter werden weiter beschäftigt. Die Löhne und Gehälter sind für einen Zeitraum von drei Monaten über Insolvenzgeldzahlungen durch die Agentur für Arbeit gesichert. Die Mitarbeiter wurden in einer ersten Mitarbeiterversammlung über die Situation umfassend informiert.
Ein wesentlicher Auftraggeber hat kurz nach Antragstellung signalisiert, den beabsichtigten Sanierungs- und Restrukturierungsprozess im Rahmen des Insolvenzverfahrens unterstützen zu wollen. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist die Darstellung einer dauerhaften und nachhaltigen Fortführungslösung und damit auch der Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze.
Rechtsanwalt Stefan Meyer erklärt: „Eine belastbare Beurteilung der Sanierungschancen ist in dem derzeitigen, sehr frühen Verfahrensstadium natürlich noch nicht möglich. Gleichwohl bieten die positiven Signale von Kunden sowie die motivierten und kompetenten Mitarbeitern eine gute Ausgangsbasis für die kommenden Aufgaben. Auf Basis der bislang gewonnenen Erkenntnisse bin ich gegenwärtig optimistisch, gemeinsam mit der Unternehmensleitung Sanierungslösungen zu finden. Die Unterstützung aus dem Markt, insbesondere von den Kunden und Auftraggebern wird in den nächsten Wochen allerdings von entscheidender Bedeutung sein.“
PLUTA-Sanierungsexperte Roeger erzielt Investorenlösung für pbp Preissinger
Die Restrukturierungsexperten der CONSABIS GmbH und der PLUTA Rechtsanwalts GmbH haben gemeinsam mit der Geschäftsführung eine Nachfolgelösung für die pbp Preissinger GmbH & Co. KG erzielt. Mit Wirkung zum 16. August 2016 übernimmt die TEFELEN GmbH den operativen Geschäftsbetrieb im Rahmen einer übertragenden Sanierung. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten. Der Geschäftsbetrieb wird nahtlos fortgeführt. Nach einer Umfirmierung soll auch „Preissinger“ wieder Bestandteil der Unternehmensbezeichnung werden.
Vorausgegangen ist ein umfassender Restrukturierungsprozess in Form von Prozessoptimierungen, der Stärkung des Vertriebs sowie Kosteneinsparungen und einer Bestandsreduzierung. Im Rahmen der Eigenverwaltung ist es gelungen, Bestandskunden zu sichern und neue Aufträge zu generieren.
Für CONSABIS war der Restrukturierungsmanager Markus Urrutia tätig. Für PLUTA die Sanierungsexperten Peter Roeger sowie Ludwig Stern. Die Eigenverwaltung wurde von Rechtsanwalt Robert Wartenberg von Raab & Kollegen als Sachwalter überwacht. Spezialisten der Concentro Management AG haben den M&A-Prozess begleitet.
„Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dem Unternehmen in kurzer Zeit eine tragfähige Zukunftsperspektive zu eröffnen. Mein Dank gilt den Mitarbeitern, die mit uns an einem Strang gezogen haben. Gleiches gilt für alle Kunden und Lieferanten, die dem Unternehmen treu geblieben sind und damit maßgeblich zur positiven Entwicklung beigetragen haben“, so der Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von CONSABIS. „Die Durchführung des Verfahrens in Eigenverwaltung hat die marktnahe Sanierung ermöglicht und die Basis für den erfolgreichen Asset Deal geschaffen“, ergänzt der Sanierungsexperte Peter Roeger.
Das Amtsgericht Bamberg hat den im April 2016 gestellten Antrag auf Eigenverwaltung Anfang Juli bestätigt und das Hauptverfahren eröffnet. Während der gesamten Verfahrensdauer ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortzuführen.
pbp Preissinger ist ein hochspezialisiertes Unternehmen für Entwicklung und Konstruktion im Bereich der Elektrotechnik. Das Unternehmen wurde bereits 1985 gegründet. Es ist unter anderem Komplettanbieter für Stromschienensysteme und deckt alle Bereiche von Stromschienenanwendungen ab. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung und umfangreiches Fachwissen. In der Branche ist pbp Preissinger weltweit für seine hohen Qualitätsstandards und seine Flexibilität bei der Erfüllung individueller Systemlösungen bekannt.
PLUTA-Sanierungsexperten begleiten Restrukturierung in Eigenverwaltung bei E.V.G. Erkheim
Die E.V.G. – Ein- und Verkaufsgenossenschaft eG hat vorgestern beim Amtsgericht Memmingen einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Grund für diesen Schritt sind Liquiditätsengpässe.
Im Rahmen der Eigenverwaltung wird das Unternehmen gemeinsam mit der erfahrenen Sanierungsexpertin Diplomkauffrau Martina Hengartner von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH einen umfassenden Restrukturierungsprozess umsetzen. Ziel ist es, den langfristigen Bestand der Genossenschaft zu ermöglichen. Im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung wird eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Die Gehälter der 244 Mitarbeiter sind damit über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.
Diplomkauffrau Hengartner erklärt: „Die Aussichten für eine Sanierung sind gut. Kunden und Genossen können wie gewohnt auf die Qualität der Waren vertrauen. In der Eigenverwaltung liegt die Chance, die Genossenschaft wieder zukunftsfähig aufzustellen. Man spürt die Bereitschaft aller Beteiligten, den Blick nach vorne zu richten“.
Der Vorstand Markus Huber ergänzt: „Es freut mich sehr, dass alle Beteiligten den eingeschlagenen Sanierungsweg nach Kräften unterstützen. Die Leitung wird von einer starken Mitarbeiterschaft unterstützt, was mich zuversichtlich stimmt“.
Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Memmingen den Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg von der Kanzlei Dr. Karg Puhlmann & Kollegen aus Memmingen, der das Verfahren begleitet und überwacht. Im PLUTA-Sanierungsteam unter der Leitung von Herrn Dr. Maximilian Pluta arbeiten neben Frau Hengartner auch Diplomkaufmann Andreas Hummel sowie Rechtsanwalt Florian Zistler für die E.V.G. Erkheim.
Informationen zur Genossenschaft:
Die EVG-Erkheim wurde bereits 1963 gegründet. Das Produktangebot hat sich ursprünglich auf die Versorgung der Landwirtschaft mit Betriebsmitteln für Haus und Hof konzentriert. Im Laufe der Jahre wurde das Artikelprogramm und die Betätigungsfelder kontinuierlich erweitert. Die Angebotspalette umfasst derzeit unter anderem: Baustoffhandel, Forsttechnik, Landtechnik mit Service- Werkstätten, Agrarhandel und –produktion, landwirtschaftliche Bedarfsartikel, Haus & Gartenmarkt, Forstschutzkleidung sowie Stall- und Melktechnik. Die Genossenschaft hat derzeit rund 10.400 Genossenschaftsmitglieder und ist an 16 Standorten in Erkheim, Ruderatshofen, Unterweilbach, Babenhausen, Eisenharz, Sulzberg, Altshausen, Altenstadt, Bernbeuren, Scheffau, Lamerdingen, Hurlach, Lechbruck, Igling sowie zweimal in Kimratshofen vertreten. Die Standorte liegen im Allgäu, in Oberschwaben sowie im angrenzenden oberbayerischen Raum.