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Insolvenzverwalter Thurm aus Hannover schließt sich PLUTA an

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Insolvenzverwalter Ingo Thurm aus Hannover und sein neunköpfiges Team haben sich zum 1. Januar 2016 der PLUTA Rechtsanwalts GmbH angeschlossen. Damit baut die bundesweit ausgerichtete Gesellschaft ihre Stellung weiter aus und zählt in Niedersachsen zu den Insolvenzkanzleien mit den meisten Insolvenzverfahren. In Deutschland gehört PLUTA mit 36 Büros zu den größten Insolvenz- und Restrukturierungsgesellschaften.

„Wir freuen uns über die Entscheidung von Ingo Thurm. Er genießt als Insolvenzverwalter einen hervorragenden Ruf und passt ausgezeichnet zu unserem Unternehmen“, so PLUTA-Partner Torsten Gutmann, der die Niederlassung in Hannover leitet.

Thurm ist seit 2001 als Anwalt tätig und wird seit 2004 regelmäßig zum Insolvenzverwalter in Niedersachsen bestellt. Der 43-Jährige hat Rechtswissenschaft in Göttingen studiert. Er arbeitete bislang für die renommierte Kanzlei THURM.WACHSMUTH.

In seiner Karriere hat Thurm bereits zahlreiche Insolvenzverfahren erfolgreich bearbeitet und stärkt das klassische Geschäft der Insolvenzverwaltung von PLUTA. Der Fachanwalt war zudem bereits in der Eigenverwaltung tätig und verfügt damit über umfangreiches Know-how. Er betreute beispielsweise das Insolvenzverfahren der Modell- und Formenbau Wilhelm Funke GmbH & Co. KG mit über 100 Mitarbeitern. Bei der Paul Böhm GmbH & Co. KG, einem Papiergroßhändler aus Hildesheim, gelang ihm eine Nachfolgelösung. Zudem sanierte Thurm den Spezialisten für Oberflächenbehandlungen, die Hotho GmbH aus Hannover, und verkaufte das Unternehmen Anfang 2015 an einen strategischen Investor. Im vergangenen Jahr veräußerte er die insolvente ST-Templin GmbH, ein Großhandelsunternehmen für Ersatzteile von LKWs, an chinesische Investoren.

Ingo Thurm erklärt: „Die Verwalterbüros müssen für die Zukunft standortübergreifend aufgestellt sein. Das bundesweite Netzwerk, die betriebswirtschaftliche Ausrichtung sowie die starke Marke sprechen für PLUTA.“ Unter dem neuen Dach wird Thurm gemeinsam mit seinem Team die erfolgreiche Arbeit fortsetzen.


Spanische PLUTA-Gesellschaft auf Vorauswahlliste des Amtsgerichts Mannheim

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Die PLUTA Abogados y Administradores Concursales, S.L.P. steht als erste ausländische Rechtsanwaltsgesellschaft auf einer Vorauswahlliste des Amtsgerichts Mannheim. Damit kann erstmals eine juristische Person für die Insolvenzverwaltung in Deutschland bestellt werden. Einen entsprechenden Antrag hatte die 100-prozentige Tochter der PLUTA Rechtsanwalts GmbH eingereicht. Die Aufnahme gilt für Verfahren, bei denen der Vermögensschwerpunkt in Spanien liegt oder sich der COMI (Centre of Main Interests) in Deutschland und die Vermögenswerte bzw. Gläubiger überwiegend in Spanien befinden.

Der Leiter der Insolvenzabteilung am Amtsgericht begründet die Entscheidung zur Aufnahme mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welche das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfachen soll.

Michael Pluta, Geschäftsführer und Gründer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH erklärt: „Wir begrüßen die Entscheidung. Unternehmensinsolvenzverwaltung ist eine umfassende Dienstleistung, an der ein ganzes Team arbeitet. Gerade bei komplexen Verfahren bedarf es regelmäßig unterschiedlicher Spezialisten. Dazu zählen neben Rechtsanwälten unter anderem auch Betriebswirte sowie Experten im Bereich der Steuerberatung.“

Abogado Dr. Joaquim Sarrate Pou, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Vertreter der spanischen Gesellschaft, ergänzt: „Die Loslösung der Mandatsvergabe von Einzelpersonen ist ein wichtiger Schritt hin zu einer weiteren Professionalisierung in unserer Branche. Gläubiger wie Schuldner erwarten zu Recht, dass sich eine Vielzahl von Experten mit ihrem Know-How einbringen und praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erarbeiten.“

In Spanien sind seit 2011 juristische Personen zur Insolvenzverwaltung zugelassen. PLUTA Abogados wird seither in vielen Fällen als Gesellschaft bestellt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass negative Entwicklungen, wie sie in Deutschland befürchtet werden, ausgeblieben sind. Nach spanischem Recht besteht keine Verpflichtung, eine natürliche Person zum Insolvenzverwalter zu ernennen. Der Richter hat vielmehr die Möglichkeit, zwischen Einzelperson und Gesellschaft zu entscheiden.

„Während in Deutschland eine Person bestellt, aber daneben ein leistungsfähiges Team erwartet wird, wird in Spanien ein leistungsfähiges Unternehmen bestellt, welches eine zuverlässige, verantwortliche Persönlichkeit benennt“, so Pluta.

MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter geht mit PLUTA zusammen

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MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter geht zum 1. April 2016 mit der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zusammen. Die Sozietät beschäftigt 33 Mitarbeiter an sechs Standorten in Berlin, Hannover, Lübbecke, Münster, Osnabrück und Paderborn.

PLUTA setzt damit den Wachstumskurs fort und baut die bundesweite Stellung weiter aus. In Deutschland gehört PLUTA mit nun 39 Niederlassungen und insgesamt über 380 Mitarbeitern zu den größten Insolvenz- und Restrukturierungsgesellschaften. Zudem hat PLUTA Standorte in Italien, Spanien sowie Polen und ist Mitglied im internationalen Netzwerk BTG Global Advisory.

Stefan Meyer, der die gleichnamige Kanzlei gegründet und aufgebaut hat, wird die bislang von ihm und seinem Team bearbeiteten Regionen bei PLUTA auch weiterhin verantworten und wird zudem Geschäftsführer und Gesellschafter der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Der 49-jährige Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsexperte verfügt über langjährige Erfahrung bei der Restrukturierung von Unternehmen und wird in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte er das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth.

„Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zukunft und die anstehenden Aufgaben. Die breite Marktpositionierung bei PLUTA mit den drei Säulen Restrukturierung, Insolvenzverwaltung und Rechtsberatung bietet beste Voraussetzungen, um auch in den kommenden Jahren bei stark veränderten Marktsituationen erfolgreich zu sein. Neben der bundesweiten Positionierung ist die internationale Ausrichtung von PLUTA außerordentlich interessant und bietet gutes Potenzial für zukünftiges Wachstum. Wir sind nunmehr in den kommenden Jahren für die anstehenden Aufgaben sehr gut aufgestellt“, erklärt Meyer.

Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter Michael Pluta sagt: „Mit Stefan Meyer und seinem Team verstärken uns bekannte Sanierungs- und Insolvenzrechtsexperten, die über ausgeprägtes juristisches und betriebswirtschaftliches Know-how verfügen, was sie in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt haben. Wir werden künftig unseren erfolgreichen Wachstumskurs fortsetzen. Mit der Ausrichtung bereiten wir uns auch bereits auf die europarechtlich forcierten außergerichtlichen Restrukturierungsverfahren vor.“

Sieben Berufsträger verstärken PLUTA

Meyer wird gemeinsam mit seiner Kollegin und Sozietätspartnerin Dr. Ria Brüninghoff, die seit 2006 als Rechtsanwältin tätig ist, die neuen PLUTA-Niederlassungen in Lübbecke, Osnabrück und Paderborn leiten. Die 36-jährige Brüninghoff ist spezialisiert auf Insolvenzverwaltung sowie auf Restrukturierungs- und Sanierungsberatung und wird am Amtsgericht Münster als Insolvenzverwalterin und Treuhänderin bestellt. Meyer und Dr. Brüninghoff werden gemeinsam mit Marc Daniel Schulz und Dr. Stephan Thiemann die Standorte in Münster leiten, die nunmehr schnellstmöglich auch räumlich zusammen geführt werden. Darüber hinaus ist Meyer verantwortlich für die PLUTA-Büros in Herford, Bielefeld und Essen, die er gemeinsam mit den Kollegen Frank Schorisch (Bielefeld/Herford) und Marc Daniel Schulz (Essen) leiten wird.

Neben Stefan Meyer und Dr. Ria Brüninghoff verstärken das PLUTA-Team Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Diplom-Kaufmann und Steuerberater Martin Klee, Rechtsanwältin und Diplom-Betriebswirtin (BA) Nadja Neuber, Rechtsanwalt und Diplom-Ökonom. Dr. Andreas R. J. Schnee-Gronauer und Rechtsanwalt Marc Selker LL.M. sowie alle bewährten bisherigen Mitarbeiter.

In den vergangenen Jahren betreute die Kanzlei MEYER zahlreiche große Verfahren. 2015 war Meyer Sachwalter der Wellemöbel-Gruppe, einem führender Möbelhersteller mit über 900 Mitarbeitern, der in Eigenverwaltung und Insolvenzplänen in den drei Hauptgesellschaften saniert wurde. Bei der SKOL Service Klinikum Osnabrücker Land GmbH arbeitete er ebenfalls als Sachwalter. Darüber hinaus war Meyer Insolvenzverwalter von drei Gesellschaften der SH+E Gruppe, einem großen Anlagenbauer in Deutschland mit rund 700 Mitarbeitern. Zudem betreute er die Insolvenzverfahren der MAG Metz Gruppe, einem Autohändler mit über 1.200 Mitarbeitern an über 50 Standorten (diverse übertragende Sanierungen), und der Liberty Damenmoden GmbH, einem Einzelhandelsunternehmen mit über 100 Filialen und über 500 Mitarbeitern in Deutschland und Österreich (Sanierung durch Insolvenzplan).

PLUTA bezieht neuen Standort in Mailand

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Die PLUTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Studio Legale) hat ihren neuen Standort in Mailand bezogen. Die Niederlassung befindet sich ab sofort in der Via G.C. Merlo 1 in der Innenstadt der italienischen Finanzmetropole. Neben der Adresse ändern sich auch die Telefon- und Faxnummern.

Bereits seit 2001 unterstützen die Experten der Niederlassung Mailand ihre Kunden in den Bereichen Sanierung und Restrukturierung, Insolvenzverwaltung sowie Rechtsberatung. „Viele nationale und internationale Unternehmen haben ihren Sitz in Mailand. Die neuen Räumlichkeiten bieten uns den idealen Ausgangspunkt, um unseren erfolgreichen Kurs fortzusetzen“, sagt Niederlassungsleiter Prof. Alessandro P. Scarso. Im Jahr 2015 zeichnete das Fachmagazin Lawyer Monthly PLUTA als Restrukturierungsgesellschaft des Jahres in Italien aus.

Erfolgreiche PLUTA-Konferenz zum internationalen Insolvenzrecht in Bremen

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Am 31. Mai 2016 fand in Bremen eine Vortragsveranstaltung der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum internationalen Insolvenzrecht statt. Im Großen Saal des altehrwürdigen Haus Schütting, dem Haus der Handelskammer Bremen, informierten die PLUTA-Experten Dr. Christian Kaufmann, Ivo-Meinert Willrodt, Dr. Joaquim Sarrate und Prof. Alessandro P. Scarso über Neuerungen im europäischen Insolvenzrecht. Neben Insolvenzrichtern und Rechtspflegern waren auch Insolvenzverwalter, Berater und Vertreter von Banken Gäste der Veranstaltung.

Dr. Christian Kaufmann, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassungen in Bremen und Oldenburg, erläuterte, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen im europäischen Insolvenzrecht für Unternehmen sowie deren Gläubiger haben.

Hintergrund ist die Neufassung der EuInsVO, die vor knapp einem Jahr im Juni 2015 in Kraft getreten ist und die bisher geltende Fassung ersetzt. Die Neufassung, die neben einer Einschränkung des sogenannten forum shopping zahlreiche weitere Änderungen gebracht hat, wird auf Insolvenzverfahren Anwendung finden, die nach dem 26. Juni 2017 eröffnet werden. Bis dahin gilt das alte Recht weiter.

Kaufmann erklärte: „Eine Verlegung des COMI (centre of main interest), also des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen, in einen anderen Staat, um das dort geltende Insolvenzrecht zu nutzen (forum shopping), bleibt auch nach der Reform weiterhin möglich. Allerdings erfordert eine derartige Verlegung des COMI gegebenenfalls eine ausdrückliche Unterrichtung der Gläubiger, wenn sichergestellt werden soll, dass die Verlegung des COMI auch wirkt.“ Eine Sitzverlegung bei einer Gesellschaft allein ist regelmäßig nicht ausreichend. „Jedenfalls eine Sitzverlegung in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag ist nunmehr in jedem Fall unbeachtlich; insoweit wurde eine Sperrfrist eingeführt. Für Selbständige und Verbraucher wurde ebenfalls eine Sperrfrist eingeführt, die 3 bzw. 6 Monate beträgt.“

Weiterhin möglich bleibt eine Restrukturierung im Rahmen eines scheme of arrangement nach englischem Recht, wenn das Unternehmen einen hinreichenden Bezug (sufficient connection) zu Großbritannien hat. „Die britischen schemes of arrangement unterfallen auch nach der Neufassung nicht der EuInsVO, da sie von den Briten bewusst nicht in den Anhang A zur EuInsVO aufgenommen worden sind.“

Für Gläubiger eines Unternehmens, das seinen COMI in einen anderen Staat verlegt hat, wird die Beantragung eines Sekundärinsolvenzverfahrens, also eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens in dem Staat der Gläubiger, erschwert. Damit soll das Blockadepotenzial lokaler Gläubiger reduziert werden.

Kooperationspflichten im Insolvenzverfahren

Ivo-Meinert Willrodt, Prokurist der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassung in Regensburg, referierte über die Kooperationspflichten zwischen den Beteiligten im Insolvenzverfahren, namentlich den Insolvenzgerichten untereinander, den Verwaltern untereinander und zwischen Verwaltern und Gerichten.

Willrodt, bei PLUTA zudem verantwortlich für das internationale Geschäft und die Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk BTG Global Advisory, erklärte: „In Zukunft wird es in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren mehr Kommunikation, insbesondere auch zwischen den Gerichten, geben“. Im angloamerikanischen Bereich ist dies heute schon gängige Praxis. „Der amerikanische oder englische Richter ruft seinen ausländischen Kollegen an, wenn es ein Problem gibt. Dies wird auch auf deutsche Gerichte zukommen.“

Die Neufassung der EuInsVO verpflichtet nämlich künftig auch die Gerichte zur Kooperation untereinander. In der bisherigen EuInsVO waren Kooperationspflichten nur für die Insolvenzverwalter – also den Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens am Sitz des COMI und der Verwalter der Sekundärinsolvenzverfahren – gesetzlich normiert.

Die Neuregelungen basieren auf den Global Principles for Cooperation in International Insolvency Cases sowie den EU Cross-Boarder Insolvency Court-to-Court Cooperation Principles and Guidelines, bei denen es sich nicht um gesetzliche Regelungen handelt, sondern um Empfehlungen zum Umgang der Gerichte miteinander. Willrodt erläuterte anhand von Praxisfällen, was hiernach erlaubt ist, und was nicht.

Durchsetzung von Vermögenswerten in Spanien und Italien

Nach einem jeweils kurzen Überblick über das jeweilige nationale Insolvenzrecht gaben Dr. Joaquim Sarrate, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassung in Barcelona, sowie Prof. Alessandro P. Scarso, Leiter der PLUTA-Niederlassung in Mailand, Praxistipps zur Verwertung von Vermögenswerten in Spanien bzw. Italien, insbesondere hinsichtlich der Verwertung von Immobilien und Beteiligungen sowie zur Durchsetzung von Forderungen.

Bei der Verwertung von Beteiligungen eines Unternehmens in Spanien sei zunächst erforderlich, zu ermitteln, wie hoch die Beteiligung ist und wer die anderen Gesellschafter sind. „Daher ist es wichtig, das Gesellschafterbuch zu verlangen, weil die Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen sind, ihnen aber oft ein Vorkaufsrecht zusteht“. Das Gesellschafterbuch müsse man beim Geschäftsführer anfordern. „Wichtig zu wissen ist, dass die Geschäftsführertätigkeit unter Umständen auch durch das insolvente deutsche Unternehmen ausgeübt wird. In Spanien können nämlich auch juristische Personen Geschäftsführer einer Gesellschaft sein“, erläuterte Sarrate weiter. Für die deutsche Gesellschaft können dadurch Haftungsrisiken bestehen.

Bei der Sicherung von Grundstücken sei insbesondere eine schnelle Eintragung des Insolvenzverfahrens im Grundbuch zu veranlassen „Erforderlich ist hierfür eine gute Kommunikation mit den Registerbeamten. Diese gelingt aber nur, wenn sie jemanden vor Ort in Spanien haben, der das übernimmt“, so Sarrate. Bei Miteigentumsanteilen sei häufig die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft erforderlich. Sarrate erläuterte, wie dies nach spanischem Recht erfolgt.

Sarrate wies daraufhin, dass bei der Durchsetzung von Forderungen zunächst wie in Deutschland das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren zu unterscheiden seien. Hilfreich sei stets zunächst eine Bonitätsprüfung. „Als besonders vorteilhaft erweist sich das Servicio de Indices. Hierbei handelt es sich um eine Registeranfrage, welche Auskunft über sämtliche Eigentumsrechte des Schuldners an Immobilien in Spanien gibt“, so Sarrate. Hilfreich bei der Durchsetzung von Forderungen sei auch das sog. Burofax. „Hiermit wird nicht nur wie beim Einschreiben die Zustellung beweissicher dokumentiert, sondern auch der Inhalt des Schreibens.“ Bei der gerichtlichen Durchsetzung sei zu beachten, dass anders als im deutschen Recht eine Vollstreckungsklage zu erheben sei. „In diesem Rahmen sind dem Richter die bekannten Vermögenswerte des Schuldners zu nennen. Darüber hinaus kann aber auch die gerichtliche Ermittlung von Vermögenswerten beantragt werden“, so Sarrate weiter.

In seinem kurzen Überblick über das spanische Insolvenzrecht hob Sarrate die Möglichkeit der Bestellung einer juristischen Person zum Insolvenzverwalter hervor – ein Thema, das zuletzt kontrovers in Deutschland diskutiert worden ist. Unlängst hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis in Deutschland, ausschließlich natürliche Personen zu Insolvenzverwaltern zu bestellen, bestätigt. Sarrate wies ferner auf die Konzentration bei den Insolvenzgerichten in Spanien hin. Auch in Deutschland wird immer wieder die Konzentration der Insolvenzgerichte gefordert, was jedoch in manchen Bundesländern an deren Widerstand scheitere.

Besonderheiten in Italien

In seiner Einführung in das italienische Insolvenzrecht hob Prof. Alessandro P. Scarso die Schwierigkeiten hervor, die durch das Fehlen einer expliziten Insolvenzantragspflicht für die Sanierung von Unternehmen bestünden. „Insolvenzverschleppung ist in Italien mehr noch als in Deutschland an der Tagesordnung. Oft vergehen mehrere Jahre, bis es zur Insolvenzantragstellung kommt.“

Scarso stellte weiter die verschiedenen Formen von vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren in Italien dar. Über die Notwendigkeit der Einführung eines derartigen Verfahrens wurde in Deutschland lange Zeit diskutiert. Angesichts der zu erwartenden Vorgaben aus Brüssel wird es ein solches Verfahren in absehbarer Zeit auch in Deutschland geben. In welcher Form genau ist derzeit Gegenstand eines intensiven wissenschaftlichen Diskurses.

Interessant sei, so Scarso, dass unter bestimmten Voraussetzungen Investoren, die sich im Rahmen eines solchen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Italien an dem Unternehmen beteiligen wollten, bis zu 80 % der gegebenen Gelder in einem späteren Anschlusskonkurs, also wenn die Sanierung später fehlschlägt, vorrangig zurückerhielten. „Dies steigert die Bereitschaft für Investoren, bei kriselnden Unternehmen einzusteigen“, so Scarso weiter.

Im Hinblick auf die Durchsetzung von Forderungen wies Scarso daraufhin, dass anders als nach deutschen Recht es keiner besonderen Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung bedürfe. „Ausreichend ist ein formelles Schreiben, in dem der Gläubiger sein Recht erwähnt und unter anderem mitteilt, dass das Schreiben die Verjährung unterbricht.“ Zum Abschluss ging Scarso noch auf die Besonderheiten der Anerkennung von Eigentumsvorbehalten in Italien ein.

PLUTA jetzt mit Netzwerkpartner in Südafrika

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Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH verfügt mit Matuson & Associates nunmehr über einen kompetenten Partner in Südafrika. Mit eigenen ausländischen Niederlassungen in Italien, Spanien und Polen und der Zusammenarbeit innerhalb des BTG Global Advisory Netzwerks ist PLUTA seit vielen Jahren grenzüberschreitend tätig. Neben Europa, Amerika, Asien und Australien hat PLUTA jetzt auch einen BTG-Partner auf dem afrikanischen Kontinent rund um die Themen Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung. Unternehmen, die eine Interessenvertretung in Südafrika suchen, haben damit einen Ansprechpartner vor Ort und profitieren von der reibungslosen Zusammenarbeit des länderübergreifenden Netzwerks. Der Hauptsitz der Kanzlei Matuson & Associates befindet sich im südafrikanischen Johannesburg.

Die Gesellschaft wurde 2009 gegründet und gehört zu den bedeutendsten südafrikanischen Spezialisten auf dem Gebiet der Sanierung und Restrukturierung. Vor allem in den Bereichen Einzelhandel und Automotive sowie auf dem Immobilien- und Rohstoffsektor kann Matuson & Associates auf zahlreiche erfolgreiche Fälle zurückblicken. Insgesamt schließt sich mit der Kanzlei das neunte Mitglied dem internationalen Netzwerk BTG Global Advisory an.

PLUTA bezieht neuen Standort in Osnabrück

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Die PLUTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in Osnabrück ihren neuen Standort bezogen. Die Niederlassung befindet sich ab sofort in der Niedersachsenstraße 11a in 49074 Osnabrück. Es ändert sich nur die Adresse, die sonstigen Kontaktdaten bleiben bestehen.

Sowohl die Innenstadt als auch der Hauptbahnhof sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen, so dass der Standort auch für Bahnreisende komfortabel angebunden ist.

Bereits seit 2011 unterstützen die Experten der Niederlassung Osnabrück ihre Kunden in den Bereichen Sanierung und Restrukturierung, Insolvenzverwaltung sowie Rechtsberatung. „Die neuen Räumlichkeiten bieten nicht nur eine tolle Arbeitsatmosphäre, sondern auch eine professionelle Infrastruktur mit angenehmen Netzwerkpartnern“, sagt Niederlassungsleiter Stefan Meyer, der seit April 2016 mit seinem Team zu PLUTA gehört.

Beck Rechtsanwälte schließt sich mit PLUTA zusammen

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Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH setzt auch 2017 ihren Wachstumskurs fort. Beck Rechtsanwälte schließt sich zum 1. Februar 2017 der bundesweit tätigen Insolvenz- und Restrukturierungsgesellschaft an. Die renommierte Kanzlei Beck beschäftigt 16 Mitarbeiter am Standort in Stuttgart und wird von sechs externen Mitarbeitern unterstützt.

PLUTA setzt mit diesem Schritt die Expansionsstrategie im Geschäftsbereich der Sanierung und Restrukturierung erfolgreich fort, da Beck in diesem Bereich hervorragend aufgestellt ist. Allein im Jahr 2016 hat die Stuttgarter Gesellschaft in der Sanierungsberatung die Hälfte ihres Umsatzes erzielt. Steffen Beck, der die gleichnamige Gesellschaft gegründet und aufgebaut hat, wird weiterer Geschäftsführer und Gesellschafter bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Gemeinsam mit seinem Team wird er das bundesweite Beratungsgeschäft von PLUTA verstärken. Zugleich baut PLUTA im Stuttgarter Raum den Bereich der klassischen Insolvenzverwaltung aus. Drei Rechtsanwälte von Beck werden regelmäßig an sieben Insolvenzgerichten in Baden-Württemberg zum Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sachverständigen bestellt.

Steffen Beck war von 1993 bis 2006 in einer landesweit führenden Kanzlei für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht in Stuttgart tätig. 2006 gründete er Beck Rechtsanwälte. Bereits seit 1995 wird der 54-jährige Fachanwalt für Insolvenzrecht zum Insolvenzverwalter in Verfahren jeder Größenordnung bestellt. Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren als Berater im Bereich Krisen- und Sanierungsmanagement tätig. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten in Tübingen sowie Kiel und sammelte Auslandserfahrung bei seinen USA-Aufenthalten in Berkeley und New Orleans.

Von den Veränderungen des Marktes profitieren

„Wir machen diesen Schritt genau zur richtigen Zeit. In den nächsten Jahren wird das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren kommen. Hierfür ist es entscheidend, dass eine Gesellschaft bundesweit aufgestellt ist, eine bestimmte Unternehmensgröße hat und über umfangreiche Expertise verfügt. Mit PLUTA sind wir optimal darauf vorbereitet, um von den Veränderungen des Marktes zu profitieren. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zukunft“, erklärt Beck.

Neben der Insolvenzverwaltung und Rechtsberatung bietet PLUTA ein umfangreiches Leistungsspektrum in der Sanierung. In Deutschland gehört PLUTA zu den größten Insolvenz- und Restrukturierungsgesellschaften. Insbesondere in der Beratung von großen und mittelständischen Unternehmen sieht die Gesellschaft großes Potenzial. Zudem hat PLUTA Standorte in Italien, Spanien sowie Polen und ist Mitglied im internationalen Netzwerk BTG Global Advisory.

Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter Michael Pluta sagt: „Wir kennen uns seit vielen Jahren und haben vor zwei Jahren die ersten Gespräche mit Steffen Beck geführt. Der Sanierungsexperte und sein Team passen sowohl auf der fachlichen als auch auf der menschlichen Ebene optimal zu uns.“

Dr. Maximilian Pluta, der den Bereich Sanierung und Restrukturierung gemeinsam mit Steffen Beck verantwortet, ergänzt: „Gemeinsam werden wir künftig in der Sanierungsberatung weiter wachsen. Der Zusammenschluss ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unserer Expansionsstrategie.“

Experten verstärken PLUTA

Neben Steffen Beck sollen die Kollegen Michael Reichold, Dr. Matthias Lehr und Lars-Philipp Böhme die Sanierungs- und Restrukturierungsberatung von PLUTA auch im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Insolvenzverfahren weiter ausbauen.

In den vergangenen Jahren betreuten die Experten von Beck zahlreiche Verfahren. Der Automobilzulieferer Horeth Kunststoffverarbeitung aus Wendlingen wurde 2016 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erfolgreich saniert. Bereits 2015 konnte die Geiselmann PrintKommunikation GmbH die Eigenverwaltung mit Unterstützung der Beck Sanierungsexperten erfolgreich durchlaufen.

Beck Rechtsanwälte hat ein Qualitätsmanagementsystem nach den Standards DIN EN ISO 9001:2015 und InsO 9001:2010 eingerichtet. Daneben besteht seit 2013 die Zertifizierung beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschland e. V. nach den Regeln über die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung.


Sanierungsberatung: PLUTA gründet Management-Gesellschaften in Deutschland und Spanien

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Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat die PLUTA Management GmbH gegründet. Mit der neuen Gesellschaft in Deutschland wird PLUTA seinen Expansionskurs im Bereich der außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung fortsetzen. Bereits 2016 gründete das Unternehmen in Spanien die PLUTA Management Restructuring S.L. mit Sitz in Madrid.

Die Management-Gesellschaften beraten und unterstützen Unternehmen bei der Restrukturierung und bieten das gesamte Leistungsspektrum der Sanierungsberatung und -umsetzung. Dazu zählen unter anderem die integrierte Unternehmensplanung, die Erstellung und Begutachtung von Sanierungskonzepten, eine fundierte Finanzplanung, das entsprechende Controlling sowie die Umsetzungsbegleitung von Sanierungskonzepten durch erfahrene Interim Manager.

Oberstes Ziel der Management-Gesellschaften ist es, innerhalb kurzer Zeit wirtschaftlich und finanziell sinnvolle Ergebnisse zu erreichen. PLUTA unterstützt dabei schon bei der Ursachenanalyse und gewährleistet eine umfassende Erhebung und Auswertung aller sanierungsrelevanten Erfolgsfaktoren.

Die Experten von PLUTA verfügen über langjährige Praxiserfahrung sowie fundiertes betriebs- und finanzwirtschaftliches Know-how, um Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zurückzuführen. Geschäftsführer der neuen PLUTA Management GmbH sind die Sanierungsexperten Dr. Maximilian Pluta und Jochen Glück. Pluta ist Rechtsanwalt, Diplomkaufmann sowie Steuerberater. Der 38-Jährige arbeitet seit 2013 bei PLUTA und hat den Bereich Sanierung und Restrukturierung aufgebaut. Der 51-jährige Glück ist Diplombetriebswirt (FH) und seit vielen Jahren als Interim Manager bei Krisenunternehmen tätig. Ab 1. Februar 2017 wird Steffen Beck weiterer Geschäftsführer der PLUTA Management GmbH. Der 54-jährige Rechtsanwalt gründete 2006 Beck Rechtsanwälte und wird künftig mit allen seinen Mitarbeitern unter dem PLUTA-Dach arbeiten. Die spanische Management-Gesellschaft wird vom erfahrenen Sanierungsexperten Áticus Ocaña geleitet, der seit 2013 bei PLUTA tätig ist und für die Niederlassung in Madrid verantwortlich ist. Der 45-Jährige besitzt einen Abschluss in Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft.

Wachstumspotenzial im Sanierungsmarkt

Hintergrund der strategischen Ausrichtung von PLUTA ist das starke Wachstum des Geschäftsbereiches der Sanierung und Restrukturierung in den vergangenen Jahren. Das Unternehmen erwartet, dass die außergerichtliche Sanierung in Zukunft über großes Wachstumspotenzial verfügt. Mit der Gründung der Management-Gesellschaften nimmt PLUTA unter den Rechtsanwaltsgesellschaften eine Vorreiterrolle ein. Dieser Schritt erfolgt auch vor dem Hintergrund der geplanten EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen. Die Europäische Union will künftig europaweit einheitliche Regeln schaffen, damit kriselnde Unternehmen in einem außergerichtlichen Verfahren frühzeitig eine leistungs- oder finanzwirtschaftliche Restrukturierung durchführen können. Insbesondere in der Beratung von großen und mittelständischen Unternehmen ergeben sich damit Chancen.

Geschäftsführer Dr. Maximilian Pluta erklärt: „Der Restrukturierungsmarkt wird sich in den nächsten Jahren weiter verändern. In Zukunft werden insbesondere die außergerichtlichen Verfahren eine wichtige Rolle spielen. Mit unserer strategischen Ausrichtung sind wir bestens vorbereitet, um von diesen Marktveränderungen zu profitieren.“

In Deutschland gehört PLUTA seit vielen Jahren zu den großen Restrukturierungsgesellschaften. Neben Spanien ist das Unternehmen seit vielen Jahren auch in Italien mit einer Niederlassung vertreten. 2015 wurde die PLUTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Studio Legale) zur Restrukturierungsgesellschaft des Jahres in Italien ausgezeichnet. Das Team in Mailand um Professor Alessandro P. Scarso hat sich damit im Bereich der Sanierung erfolgreich am Markt etabliert.

Durch die Einbindung in das Netzwerk BTG Global Advisory, einem globalen Netzwerk von unabhängigen Restrukturierungsgesellschaften, kann PLUTA weltweit Krisenunternehmen bei Restrukturierungsprozessen optimal unterstützen und eine reibungslose Sanierung sicherstellen.

BREMEN Rechtsanwälte schließt sich PLUTA an

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Zum 1. März 2017 erweitert die PLUTA Rechtsanwalts GmbH ihr Standortnetz. Mit BREMEN Rechtsanwälte schließt sich erneut eine renommierte Kanzlei der bundesweit tätigen Insolvenz- und Restrukturierungsgesellschaft an. Die Sozietät beschäftigt 13 Mitarbeiter an den Standorten Düsseldorf und Aachen. Im Zuge der Expansionsstrategie baut PLUTA die bundesweite Marktstellung damit weiter aus.

Michael Bremen, der die gleichnamige Kanzlei leitet, wird seit mehr als 25 Jahren in Insolvenzverfahren aller Größenordnungen durch die Amtsgerichte Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Sanierungsexperte ist vereidigter Buchprüfer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht sowie als Vorstandsmitglied im VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. unter anderem zuständig für Qualitätsfragen, wie die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung, und die zuletzt durch den EU-Richtlinienentwurf eingeleitete Entwicklung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens. Bremen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach ersten Berufsjahren in Stuttgart trat er 1988 in die Kanzlei ein, deren alleiniger Inhaber er heute ist. Michael Bremen wird zum 1. März 2017 Mitgesellschafter sowie Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

„Ich freue mich, dass sich Michael Bremen und sein Team uns angeschlossen haben. Wir gewinnen erfahrene Experten hinzu. Der Zusammenschluss ist zudem ein wichtiger Baustein, mit welchem wir unsere Präsenz in Nordrhein-Westfalen weiter ausbauen“, sagt Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter Michael Pluta.

Michael Bremen ergänzt: „In Zukunft wird es noch wichtiger, sich standortübergreifend aufzustellen. PLUTA verfügt über ein ausgezeichnetes bundesweites Netzwerk und ist mit seiner breiten Ausrichtung in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Rechtsberatung am Puls der Zeit. Durch den Zusammenschluss profitieren wir gegenseitig: von der starken Marke PLUTA und von einer starken Präsenz im Rheinland.“

Neben Michael Bremen werden auch die beiden Rechtsanwälte Dr. Uwe Paul, der zahlreiche Veröffentlichungen zum Insolvenzplan, Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz herausgegeben hat, und Oliver Westkamp sowie alle bisherigen Mitarbeiter das PLUTA-Team verstärken. In den vergangenen Jahren betreute Michael Bremen Verfahren mit Schwerpunkten auf Non Performing Loans (NPLs) aus dem Bereich gewerblicher Immobilienfinanzierung, aber auch nicht alltägliche Verfahren wie ein solches über das Vermögen einer Hochschule in privater Trägerschaft, die in kurzer Zeit erfolgreich an die Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH verkauft werden konnte. Weiterer Schwerpunkt ist die arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen vor und im Insolvenzverfahren. Auch auf seine Initiative geht die Gründung des ISR – Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zurück, dessen Beirat er angehört und das er als Mitglied und Vorsitzender der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht tatkräftig fördert.

PLUTA-Experte Willrodt diskutiert über Brexit auf der NextGen Leadership Conference in London

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Ivo-Meinert Willrodt, Leiter des International Desks von PLUTA, hat an der International Insolvency Institute NextGen Leadership Conference in London teilgenommen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Bob Wessels diskutierten er und weitere Experten über den Austritt Großbritanniens aus der EU und die juristischen Folgen. Im Rahmen der Konferenz fand auch eine Diskussion zu aktuellen internationalen insolvenzrechtlichen Entwicklungen statt.

Das Fazit von Willrodt: „Grenzüberschreitende Insolvenzen mit Bezug zu Großbritannien werden komplizierter. Großbritannien muss zur Anerkennung seiner Insolvenzverfahren mit jedem EU-Staat einzeln bilaterale Verträge aushandeln. Es wird deutlich schwieriger werden, Schemes of Arrangements in Europa zu vermarkten.“

Ein wichtiges Thema auf der Konferenz waren Lösungsansätze auf Basis des englischen Rechts sowie das „Great Repeal Bill“, das Gesetz, das das europäische Recht in Großbritannien aufhebt. Neben den grenzüberschreitenden Schemes of Arrangements wurden insbesondere die Folgen für Großbritannien als Sanierungs- und Restrukturierungsstandort diskutiert.

Willrodt befasst sich bei PLUTA vorrangig mit komplexen Unternehmenssanierungen in Deutschland sowie mit nationalen und internationalen Insolvenzverfahren und Restrukturierungen. Er koordiniert die PLUTA Aktivitäten im internationalen Netzwerk BTG Global Advisory.

PLUTA Polen mit neuem Hauptsitz in Warschau

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Die PLUTA Poland sp. z o.o. hat Anfang Juli 2017 das neue Büro in Warschau eröffnet. Der Standort ist zugleich neuer Hauptsitz von PLUTA in Polen. Die neuen Räumlichkeiten in der polnischen Hauptstadt befinden sich in der Grójecka Straße 194/124C im Südwesten von Warschau, nur 15 Minuten vom Flughafen entfernt. PLUTA ist damit an zwei Standorten in Osteuropa vertreten.

Im Juli 2014 eröffnete PLUTA in Ostrów Wielkopolski die erste Niederlassung, die im Städtedreieck zwischen Posen, Lodz und Breslau liegt. Dieser Standort ist ab sofort unter der neuen Adresse Ks. Jana Kompałły 3a/2 zu finden. Die Büros in Warschau und Ostrów Wielkopolski werden von Michal Nowicki geleitet. Der studierte Betriebswirt verfügt über langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Insolvenzverfahren sowie der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen.

„Mit dem neuen Standort in der Hauptstadt bauen wir unsere Präsenz in Polen weiter aus. Warschau bietet durch seine zentrale Lage viele Standortvorteile. Von hier aus können wir unsere nationalen und internationalen Kunden umfassend betreuen“, so PLUTA-Sanierungsexperte Nowicki.

Durch das Restrukturierungsgesetz von 2016 verfügen Insolvenzverwalter in Polen über neue Möglichkeiten und vielfältige Instrumente bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Die Experten von PLUTA unterstützen Krisenunternehmen bei Sanierungsprozessen. Außerdem bietet das Team von PLUTA in Polen umfassende Leistungen aus der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung.

Willrodt wird weiterer Geschäftsführer bei PLUTA

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Ivo-Meinert Willrodt wurde zum weiteren Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH ernannt und verantwortet als solcher ab sofort die Standorte München, Hallbergmoos, Nürnberg, Würzburg, Regensburg und Bayreuth.

„Ich freue mich über das Vertrauen in meine Arbeit der vergangenen Jahre und die zukünftigen Tätigkeiten in der Geschäftsführung von PLUTA“, so Ivo-Meinert Willrodt. Seit mehr als 15 Jahren ist der Sanierungsexperte für PLUTA tätig und hat bereits mehr als 250 Firmeninsolvenzen betreut. Er wird regelmäßig von verschiedenen deutschen Gerichten zum Insolvenzverwalter bestellt. Neben Unternehmenssanierungen in Deutschland befasst er sich mit internationalen Insolvenzverfahren und Restrukturierungen. Er koordiniert dabei die PLUTA-Aktivitäten im internationalen Netzwerk BTG Global Advisory.

Geschäftsführer Dr. Martin Prager sagt: „Ivo-Meinert Willrodt ergänzt mit seiner internationalen Erfahrung die Geschäftsführung von PLUTA sehr gut. Er konnte mit seinem Team bereits viele Verfahren erfolgreich abschließen.“

Stephan Ammann, seit 2012 Geschäftsführer bei PLUTA und bisheriger Leiter der sechs bayerischen Standorte, wird auch weiterhin neue Verfahren bearbeiten – insbesondere als Chief Restructuring Officer (CRO) in der Eigenverwaltung sowie als Sachwalter und Insolvenzverwalter in verschiedenen Verfahren.

PLUTA Niederlassungen Bad Kreuznach und Mannheim an neuer Adresse

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Ab Dienstag, 15. Mai 2018, erreichen Geschäftspartner die PLUTA Niederlassung Bad Kreuznach am neuen Standort in der John-F.-Kennedy-Straße 26, 55543 Bad Kreuznach. Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert bestehen.
Die PLUTA Niederlassung Mannheim ist bereits Anfang März in die Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, umgesiedelt - nur wenige Schritte von der bisherigen Adresse entfernt. Auch hier sind die bekannten Telefon- und Faxnummern weiter in Funktion.

Sanierungsexpertin Dr. Rigol wechselt zu PLUTA

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Dr. Ruth Rigol ist mit ihrem dreiköpfigen Team zum 1. Juli 2018 zur PLUTA Rechtsanwalts GmbH gewechselt. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Stefan Conrads wird sie den Standort in Köln leiten.

Dr. Rigol war seit 2004 Partnerin der Kanzlei Dr. Ringstmeier & Kollegen, die sich zum 30. Juni 2018 aufgelöst hat. Die Rechtsanwältin wird weiter als Insolvenzverwalterin und Sachwalterin in Köln, Bonn und Hagen sowie in der Beratung tätig sein. Die 44-jährige Fachanwältin für Insolvenz- und Arbeitsrecht verfügt über langjährige Erfahrung bei der Restrukturierung von Unternehmen. Sie engagiert sich auf Verbandsebene und ist Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung sowie Mitglied im Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Daneben ist sie als Dozentin an der Düsseldorfer Business School und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht und Restrukturierung tätig.

„Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Zukunft und die anstehenden Aufgaben. Mit den drei Bereichen Restrukturierung, Insolvenzverwaltung und Rechtsberatung ist PLUTA bestens im Markt aufgestellt, um weiter zu expandieren. Neben der bundesweiten Positionierung ist die internationale Ausrichtung interessant und bietet Potenzial für zukünftiges Wachstum“, erklärt Dr. Rigol.

Das Unternehmen befindet sich damit weiter auf Expansionskurs. PLUTA gehört mit mehr als 40 Niederlassungen und über 400 Mitarbeitern in Deutschland, Spanien, Italien und Polen zu den größten Insolvenz- und Restrukturierungsgesellschaften. Zudem ist das Unternehmen Mitglied im internationalen Netzwerk BTG Global Advisory.

In den vergangenen Jahren betreute Dr. Rigol zahlreiche große Verfahren. 2014 überwachte sie als Sachwalterin das Verfahren des Krankenhauses in Eitorf. 2015 war sie Sachwalterin und später Insolvenzverwalterin des Krankenhauses in Altena. Im Jahr 2016 begleitete sie als Sachwalterin das Verfahren der Promod Deutschland GmbH, einem deutschlandweit tätigen Textileinzelhandelsunternehmen mit 74 Filialen in 52 Städten in Deutschland. Die Sanierungsexpertin war auch Insolvenzverwalterin des bekannten digitalen Postproduktionsunternehmens Pictorion Das Werk.


PLUTA unter den führenden 100 Sanierungsunternehmen der Global Restructuring Review gelistet

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Das Fachmagazin Global Restructuring Review (GRR) hat die PLUTA Rechtsanwalts GmbH in diesem Jahr erneut in ihre Liste der TOP 100 international tätigen Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften aufgenommen. Die GRR 100 Liste wurde erstmals 2017 veröffentlicht.

Die Gesellschaften werden in einem acht Monate dauernden Analyseprozess ermittelt. Basis sind umfangreiche Fragebögen. Einmal jährlich präsentiert die Redaktion die Liste der Gesellschaften, die sich durch ihre herausragende Kompetenz in der länderübergreifenden Sanierung und Restrukturierung sowie in Insolvenzverfahren auszeichnen.

PLUTA gehört damit im Restrukturierungs- und Insolvenzbereich zu den 100 führenden Unternehmen auf internationaler Ebene. Das Fachmagazin hebt unter anderem die Insolvenz von AirBerlin hervor, bei der PLUTA-Experten das Verfahren in Spanien unterstützt haben. Zudem nennt GRR weitere internationale Verfahren, wie etwa die Insolvenz des weltweit tätigen Modeunternehmens Basler, des Heimtierzubehör- Großhändlers Karlie sowie von Duisburg Tubes Production, einem Spezialhersteller für die Nuklearindustrie. Namentlich erwähnt die Fachpublikation u.a. die Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Gründer Michael Pluta, Dr. Maximilian Pluta, Leiter des Geschäftsbereichs Sanierung und Restrukturierung, sowie Ivo-Meinert Willrodt, der die PLUTA-Aktivitäten im internationalen Netzwerk BTG Global Advisory koordiniert.

Global Restructuring Review ist ein internationaler Brancheninformationsdienst. Täglich informiert die Redaktion online über aktuelle Nachrichten aus der Sanierung und Restrukturierung. Daneben erscheinen auch ein Magazin und verschiedene Auswertungen sowie Studien zu wichtigen Themen der Branche.

PLUTA-Geschäftsführer Willrodt ist Vizepräsident des EIP Verbands

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Ivo-Meinert Willrodt, Geschäftsführer und Managing Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, wurde auf der jüngsten Sitzung der European Insolvency Practitioners Association (EIP) im Oktober zum Vizepräsidenten gewählt. EIP ist die 2016 gegründete europäische Dachorganisation von Insolvenzverwaltern und Sanierungsexperten. Ziel der Organisation ist es, die Interessen der Branche in Brüssel zu vertreten.

Zu den EIP-Gründungsmitgliedern zählen elf nationale Verbände aus neun Staaten. Mittlerweile besteht die Organisation aus 16 Verbänden, die in 12 Ländern (Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Lettland, Polen, Österreich, Schweden, Slowenien und Spanien) knapp 5.000 Mitglieder repräsentieren. Der EIP Verband hat fünf Arbeitsgruppen gebildet, um die wichtigsten Themen der Insolvenz- und Restrukturierungsexperten zu bündeln. Zu den Gründungsmitgliedern der Organisation zählen die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID).

Insgesamt besteht das Board aus acht Personen. Je zwei Vertreter im Board sind von der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV und vom VID vertreten. „Der EIP Dachverband entwickelt sich zu einer wichtigen Stimme rund um Sanierungsthemen in Europa. Im Board wollen wir künftig besonderes Augenmerk auch auf die Stärkung der deutschen Positionen legen. Ich freue mich sehr auf die Aufgaben im Verband“, sagt Sanierungsexperte Willrodt, der Leiter des International Desks von PLUTA ist und sechs PLUTA-Niederlassungen in Süddeutschland verantwortet.

PLUTA Niederlassung Hallbergmoos an neuem Standort

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Ab sofort erreichen Geschäftspartner die PLUTA Niederlassung Hallbergmoos an neuer Adresse: Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos.
PLUTA, bereits seit 2007 mit einem Standort in Hallbergmoos ansässig, ist jetzt in erweiterte Räumlichkeiten im Airport Business Centre (ABC) eingezogen. Die bekannten Telefon- und Faxnummern sind weiter in Funktion.

PLUTA Niederlassung Oldenburg an neuem Standort

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Die Sanierungsexperten von PLUTA sind jetzt in Oldenburg verkehrsgünstig in Bahnhofsnähe angesiedelt. Die seit 2012 bestehende PLUTA Niederlassung ist ab sofort unter folgender Adresse erreichbar: Alter Stadthafen 3 A, 26122 Oldenburg. Telefon- und Faxnummer sind unverändert gültig.

Das neue Wohn- und Dienstleistungsareal zwischen altem Stadthafen und Hauptbahnhof bietet dem Team neben der zentralen Lage vor allem die benötigte moderne technische Ausstattung.

PLUTA-Anwalt Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Druckerei Hertle bestellt

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Die Druckerei Hertle GmbH hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Esslingen ordnete mit Beschluss vom 26. Juni 2018 das vorläufige Verfahren an und bestellte Steffen Beck von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Unternehmen aus dem schwäbischen Kirchheim unter Teck beschäftigt 27 Mitarbeiter. Deren Gehälter sind über das Insolvenzgeld gesichert.

Grund für die Antragstellung sind Liquiditätsengpässe und Umsatzrückgänge, die vor allem durch das schwierige Branchenumfeld begründet sind. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter. Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es nun, einen Investor für das Traditionsunternehmen zu finden. Der Sanierungsexperte wird in den kommenden Wochen Gespräche mit Interessenten führen. „Die Kunden und Lieferanten halten dem Unternehmen die Treue. Und auch die Mitarbeiter sind sehr motiviert und ziehen mit uns an einem Strang. Wir werden alles tun, um eine Investorenlösung für die Druckerei zu erzielen“, so PLUTA-Sanierungsexperte Beck. Er wird im Verfahren von Dr. Matthias Lehr unterstützt.

PLUTA-Anwalt Beck sanierte bereits vor zwei Jahren ein anderes Druckereiunternehmen in einem Eigenverwaltungsverfahren im Rahmen einer Insolvenzplanlösung. Die Druckerei Hertle wurde 1949 als Familienunternehmen gegründet. Seitdem entwickelte sich die Produktion des Betriebs stetig weiter. Die Gesellschaft setzt heute auf neueste Technologien in allen Bereichen für die Umsetzung hochwertiger Drucklösungen. Zu den Produkten zählen klassische Printerzeugnisse wie Broschüren, Karten und Plakate sowie digitale und elektronische Medien.

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